Corona Information

Bitte beachten Sie die aufgeführten Hygieneregeln für den Besuch auf dem chocoMARKT. Lassen Sie uns die Herausforderungen dieser Zeit gemeinsam meistern, mit Rücksichtnahme und Vorsicht, viel Schokolade und noch viel mehr Genuss auf dem Tübinger „chocoMARKT“

Zutritt zum Marktgelände

Der Zutritt zum gesamten Marktgelände ist frei zugänglich. Sie benötigen keinen Nachweis für den Besuch des chocoMARKTs und bei einem Einkauf an den Verkaufsständen.

Ein 2G Nachweis, sowie eine Datenverarbeitung ist nur bei den Verzehrständen nötig. Die Verzehrstände sind mit einem entsprechenden Hinweis gekennzeichnet.

Maskenpflicht auf dem chocoMARKT

Auf dem gesamten Marktgelände gilt zum Schutz der Besucher:innen sowie der Beschicker:innen bis auf Weiteres die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Die Maskenpflicht gilt für alle Personen, die sich auf dem Marktgelände aufhalten – unabhängig von der Einhaltung des Mindestabstandes. Die Maske darf für die Verkostung von Proben abgenommen werden.

Bei allen Verzehrständen gilt der 2G  Nachweis + Kontaktverfolgung

An allen Verzehrständen auf dem chocoMARKT gilt ein 2G Nachweis sowie eine Datenverarbeitung über LucaApp.
D.H. bei einem Kauf von Verzehrangeboten wie Trinkschokolade, Glühwein, Waffeln etc. müssen die Kunden beim jeweiligen Aussteller einen 2G Nachweis vorzeigen und eine Anmeldung über die LucaApp durchführen. Erst nach der Kontrolle und der Anmeldung über die LucaApp, wird eine Ausgabe vom Aussteller ermöglicht. Die 2G Kontrolle und die Datenverarbeitung wird von den jeweiligen Ausstellern direkt am Stand durchgeführt. Das Verzehrangebot wird nur To Go angeboten. Der QR Code für die LucaApp wird am Stand sichtbar ausgehängt.

Warenverkaufsstände

Bei reinen Verkaufsständen ohne Verzehrangebot wie verpackte Schokoladentafeln, Fruchtspieße, Pralinen, Chocolinos, Macarons etc. ist kein 2G Nachweis und keine Kontaktverfolgung nötig.

Schutzabstände

Der Abstand von 1,5 m ist – wo immer möglich – einzuhalten.

                          

To Go Verzehr

Das Verzehrangebot auf dem Marktgelände ist ausschließlich To Go. Um Menschenansammlungen zu vermeiden, wird auf dem Marktgelände keine Verweilqualität angeboten. Bitte beachten Sie als Besucher:innen des Marktes diesen Hinweis.

Desinfektion

An allen Marktständen finden Sie Desinfektionsmöglichkeiten. Bitte nutzen Sie diese. Insbesondere vor und nach Ihrem Einkauf und nach Bargeldkontakt.

Nies und Hustenetikette

Bitte beachten Sie die Nies und Hustenetikette. Bitte wenden Sie sich, beim Niesen und oder Husten von Mitmenschen ab.  Niesen oder Husten Sie in ein Papiertaschentuch oder in die Armbeuge. Waschen Sie danach Ihre Hände oder desinfizieren Sie diese.

Gastronomie / Hotellerie / Einzelhandel

Bitte beachten Sie, dass in den Betrieben, die an das Marktgelände angrenzen und darüber hinaus, andere Corona-Richtlinien gelten können.

Für alle Angebote auf dem chocoPFAD gelten die zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Hygieneregeln für den jeweiligen Betrieb. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über die aktuell geltenden Regeln
unter www.tuebingen.de/corona

Kontrolle

Während der gesamten Marktzeit werden alle geltenden Maßnahmen auf dem Marktgelände sowie die Umsetzung der 2G Kontrolle und der Datenverarbeitung, stichprobenartig kontrolliert.

Sofern Personen, die in den letzten 14 Tagen wissentlich Kontakt zu einem bestätigten an COVID-19-Erkrankten hatten und/oder Symptome
aufweisen, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten können, wie Atemwegssymptome jeglicher Schwere, unspezifische Allgemeinsymptome und Geruchs- oder Geschmacksstörungen, sind vom Besuch oder der Mitwirkung am „chocoMARKT“ ausgeschlossen. Wenn Personen während des Marktes Symptome entwickeln, haben sie umgehend den Markt zu verlassen.